Seit 1994 durchgehend als selbständiger Rechtsanwalt tätig.
1999 Zulassung zum Oberlandesgericht Stuttgart, nunmehr allgemeine Zulassung an allen Oberlandesgerichten.
Mitglied im Deutschen Anwaltsverein.
Fachanwalt für Familienrecht Scheidungsfolgesachen, Unterhaltsrecht, also insbesondere Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, eheliches Vermögensrecht
Erbrecht Erbauseinandersetzungen auch von Erbengemeinschaften, Klärung des Pflichtteilsanspruchs, Erbschaftssteuer
Mietrecht Mietvertragsgestaltung sowie Streitigkeiten um Mieterhöhungen, Mietforderungen, Kündigungen, bzw. Räumungsklagen/Räumung
Unterhaltsrecht
Recht zu haben bedeutet nicht, auch Recht zu bekommen. Immer mehr rechtliche Regelungen machen das Leben komplizierter; ob geschäftlich oder privat. Es bedarf kompetenter Betreuung, um die eigenen Interessen zu wahren.
Die Kanzlei Volz befasst sich fachübergreifend mit Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung) bzw. Erbrecht und dem Steuerrecht.
Miet- und Baurecht sowie Personenschadensrecht gehören auch zu den Praxisgegenständen.
Soweit Rechtsgebiete nicht durch die Kanzlei Volz abgedeckt werden können, bestehen gute Kontakte zu versierten Kollegen, an welche die Mandantschaft empfohlen werden kann. Wie beispielsweise im Rahmen der Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Marcus Wirth, welcher unter anderem auf den Gebieten des Arbeitsrechts und des Strafrechts tätig ist.